Die Beitragsordnung des Vereins "Bringt Licht ins Dunkel e.V."



Auf der Grundlage von § 4 der Vereinssatzung des Vereines "Bringt Licht ins Dunkel e.V." hat die Mitgliederversammlung am 31.10.2009 folgende Beitragsordnung beschlossen:

Beitragsordnung


I. Grundsatz


Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie Höhe und Zahlungsmodalitäten der Beiträge, Gebühren und Umlagen. Die Beitragsordnung kann nur durch die Mitgliederversammlung des Vereins "Bringt Licht ins Dunkel e.V." geändert werden. Die Beiträge der Vereinsmitglieder dienen zur Deckung der laufenden Kosten des Vereins. Darüber hinaus werden die vorhandenen Finanzen dem Satzungszweck entsprechend verwendet.

II. Beitragspflicht


Jedes ordentliche Vereinsmitglied ist verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht ausgenommen. Die Höhe des Beitrags wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Ausnahmen kann der Vorstand beschließen.

III. Beschlussfassung und Bekanntgabe


1. Die Beitragsordnung wird den Mitgliedern am 31.10.2009 in der Gründungsversammlung bekannt gemacht, diskutiert und verabschiedet. Die Beitragsordnung tritt nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung am 01.01.2010 in Kraft.
2. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittsbestätigung ausgehändigt oder per E-Mail zugesandt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.
3. Die Beitragsordnung ist desweiteren nach Eintragung des Vereins auf dessen Web-Präsenz www.bringt-licht-ins-dunkel.de jederzeit einsehbar.

IV. Regelungen


1. Die Höhe einzelner Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft, zumindest bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.
2. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird wie folgt festgelegt: Ordentliche Mitglieder bezahlen 24 Euro im Jahr, Fördermitglieder unterstützen den Verein mit 35 Euro im Jahr, Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
3. Die Beiträge sind als Jahresbeiträge spätestens zum 15.01. des laufenden Jahres fällig.
4. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni des Jahres ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag für das entsprechende Jahr zu entrichten.
5. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren (per Einzugsermächtigung) zum 15.01. jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
6. Der Austritt und Ausschluss aus dem Verein ist in der Satzung im §3 (3) geregelt. Dementsprechend wird beim Austritt kein Beitrag anteilig zurück erstattet.
7. Eine Änderung der Beitragsordnung kann nur die Mitgliederversammlung beschließen.


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