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Begriffe


Was ist ein Trauma?


Allgemein kann man wohl sagen, dass es sich bei einem Trauma um eine Verletzung der Psyche handelt,welche von "außen" zugefügt wurde. Dabei werden die Belastungsgrenzen des Betroffenen überschritten und das Ereignis kann nicht richtig verarbeitet werden.
Traumata können durch die verschiedensten Erlebnisse entstehen, z.B. durch Krieg, Folter, Naturkatastrophen, Unfälle und eben auch durch physische, psychische und sexuelle Gewalt. Als besonders belastend gelten dabei langandauernde Traumatisierungen (z.B. wiederholter sexueller Missbrauch im Kindesalter), die man-made sind, d.h. von anderen zugefügt wurden (im Gegensatz zu non-man-made, also z.B. Naturkatastrophen).

Sexuelle Gewalt


Das Erleben von sexueller Gewalt verursacht fast immer eine schwere Traumatisierung.Dabei geht es nicht nur um Vergewaltigung, sondern auch um Anfassen, anzügliche Blicke oder Bemerkungen. Sexueller Missbrauch kommt in allen Gesellschaftsschichten vor, unabhängig von finanzieller Situation, Bildung und der Familienzusammensetzung. Entgegen der immer noch vorherrschenden Meinung können auch Frauen zu Täterinnen werden und zwar nicht nur zu Mittäterinnen. Das Bild des "Fremden", der das Opfer aus dem Hinterhalt überfällt, wird noch heute von den Medien vertreten. Ein Großteil der sexuellen Gewalt findet allerdings hinter den verschlossenen Türen der nach außen hin "heilen" Familie statt.

Folgen


Akute Folgen einer Traumatisierung können unter anderem Betäubung, Bewusstseinseinengung mit eingeschränkter Aufmerksamkeit, Unfähigkeit Reize zu verarbeiten, Desorientierung sowie Panik sein. Oft findet man posttraumatisch auch Flashbacks, vegetative Übererregung, emotionale Taubheit, Entfremdungsgefühle, Dissoziation und Erinnerungslücken. Findet ein Betroffener dann keine Hilfe und kann das Trauma nicht verarbeiten und integrieren, besteht die Gefahr einer Chronifizierung der Beschwerden. In Folge dessen kann es zur Entwicklung der verschiedensten Krankheitsbilder kommen (z.B. Schlafstörungen, Depression, Essstörungen, Borderline Persönlichkeitsstörung, dissoziative Störungen, selbstverletzendes Verhalten oder Abhängigkeitserkrankungen).

Wichtig:


Es ist "normal" auf ein traumatisches Ereignis Belastungsreaktionen zu zeigen, kein Mensch könnte ein solches Ereignis einfach "wegstecken". Zentral ist, wie die Verarbeitung stattfindet, d.h. wie lange es dauert, bis Hilfe geholt werden kann. Gerade bei sexueller Gewalt (v.a. in der Familie)verhindern Scham und Schuldgefühle, dass sich die Betroffenen Hilfe holen, so dass oft erst nach Jahren oder Jahrzehnten der Schritt in die Therapie gelingt. Eine Chronifizierung der Traumafolgen ist hier fast immer gegeben.

Verfasserin: Nicki

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Diagnosen


Eine Diagnose erhält man in der Regel von seinem Arzt oder Therapeuten.
Es gibt allerdings nicht DIE Diagnose für Opfer sexueller Gewalt. Die Probleme, die im Laufe des Lebens und der Verarbeitung auftreten, sind genauso vielfältig wie die Menschen selbst. Jede/r reagiert anders.

Dennoch gibt es einige Diagnosen, die sich bei Überlebenden häufig finden, z.B. Depressionen (F32), dissoziative Störungen (F44.81) oder die Borderline Persönlichkeitsstörung (F60.3), sowie PTBS, die posttraumatische Belastungsstörung (F43.1). Wer seine Diagnose nachschlagen möchte kann das z.B. im ICD-10 (Kapitel F) tun.

Wichtig ist sich klarzumachen, dass eine Diagnose nicht bedeutet, dass man in einer Therapie darauf reduziert wird. Man besteht nicht nur aus "Depression" oder "Borderline". Gute Therapeuten arbeiten ganzheitlich, d.h. nicht nur an einer "Diagnose", sondern in der kompletten Lebenswelt. Eine Diagnose dient oft auch dem Zweck, den Krankenkassen zu dokumentieren, warum sie die Therapie zahlen müssen und kann sich im Lauf der Therapie durchaus ändern.

Verfasserin: Nicki

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OEG


Das Opferentschädigungsgesetz


Opfer von Gewalttaten haben seit Mai 1976 Anrecht auf "Versorgung".

Die Form und die Höhe dieser "Versorgung" wird nach dem Opferentschädigungsgesetz geregelt. Nach diesem Gesetz hat Anspruch auf Versorgung, wer auf deutschem Hoheitsgebiet Opfer einer Gewalttat wurde und durch diese Tat körperlichen, geistigen und/oder psychischen Schaden genommen hat. Weiter haben auch Hinterbliebene Anspruch auf Versorgung, wenn das Opfer in Folge der Gewalttat zu Tode gekommen ist. Ebenfalls können Touristen und in Deutschland wohnende Ausländer Anspruch auf Versorgung geltend machen, wenn auf deutschem Boden eine Gewalttat gegen sie verübt wurde.
Zu den Gewalttaten, die eine Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz rechtfertigen, gehört neben der Körperverletzung der sex. Missbrauch. Spätfolgen, die durch diese Straftaten auftreten können, können neben einer verminderten Erwerbsfähigkeit und einer zerstörten Lebensqualität eine dauerhafte Heilbehandlung nötig machen.

Im OEG ist klar geregelt, welche Ansprüche ein Opfer geltend machen kann. In der Regel umfassen die Leistungen Heil- und Krankenbehandlungen, Renten bei Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 25% sowie Hinterbliebenenversorgung, Sterbe- und Bestattungsgeld.

Den Antrag auf Opferentschädigung nach dem OEG stellt man beim Versorgungsamt, Landesamt für Gesundheit und Soziales.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass es gut sein kann, sich bereits im Vorfeld der Antragstellung beraten zu lassen. Ein möglicher Ansprechpartner, mit dem ich persönlich sehr gute Erfahrungen mache, kann der Weiße Ring sein. Es empfiehlt sich, alle bereits vorhandenen Gutachten und Atteste, die vorhandene Spätfolgen dokumentieren gleich zusammen mit dem Antrag einzureichen. Einen genauen Ablauf des Prüfungsverfahrens kann ich an dieser Stelle nicht geben, weil jeder "Fall" eine Einzelfallprüfung ist. Abhängig von verschiedenen Faktoren: Liegen bereits Gerichtsgutachten oder Urteile vor? Lebt der/die Täter noch? Um nur einige Beispiele zu nennen.

Wichtig zu wissen ist aber, dass es im Zuge des Prüfungsverfahrens auch zu einem oder mehreren Gutachterterminen bei einem forensischen Psychiater kommen kann. Die Dauer des Prüfungsverfahrens kann sehr unterschiedlich sein. Ich habe von Menschen gehört, die bereits nach 8 Monaten einen Bescheid erhielten. Dies scheint mir aber eher eine Ausnahme zu sein. In der Regel kann das gesamte Verfahren auch mehrere Jahre dauern. Die Wahrheit liegt wahrscheinlich wie meistens irgendwo dazwischen. Sicher ist nur, man braucht Geduld! Unterstützung durch Therapeuten, Familie und Freunde soweit vorhanden, ist sehr wichtig. Während des Prüfungsverfahrens wird im Opfer viel aufgewühlt. Darüber sollte man sich in jedem Fall im Klaren sein. Bereits im Antrag muss man so genau wie möglich den Tathergang schildern, gegebenenfalls Zeugen benennen. Es ist ein schwerer Weg durch das Prüfungsverfahren, aber laut Gesetzgeber handelt es sich bei dem OEG um eine Form des Opferschutzes.

Wer weitere spezielle Fragen zum Antrag oder zum Prüfungsverfahren hat kann mich unter admin("at")bringt-licht-ins-dunkel.de erreichen. Mitglieder des Forums "Bringt-Licht-ins-Dunkel" können weitere Informationen im Unterforum "Rechtliches" erhalten.

Verfasserin: Lina

Stand: August 2007

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